Maßnahmen- / Sanierungsförderung

Förderung im Überblick 

Im Folgenden werden die von KfW und BAFA angebotenen Fördermöglichkeiten für energetische Sanierungen – Komplettsanierung und Einzelmaßnahmen – vorgestellt. Dabei ist jeweils zu beachten, dass die Fördermittel bei der KfW in der Regel vor Beginn der Maßnahme zu beantragen sind, die des BAFA  erst nach Fertigstellung. Außerdem sind die Fördermittel teilweise kombinierbar, andere schließen einander aus. Wichtig: Für einige Anträge werden Belege benötigt. So empfiehlt beispielsweise die KfW eine qualifizierte Energieberatung vor der Antragstellung.

Neben den bundesweiten Förderprogrammen von KfW und BAFA gewähren einige Länder und Kommunen weitere Zuschüsse bei Modernisierungsmaßnahmen. Ein kompetenter Baubegleiter, zum Beispiel ein zertifizierter Energieberater, kann Sie auch im Bereich der Fördermittel gezielt beraten, damit Ihr Projekt „energetische Sanierung“ auch finanziell auf einer soliden Basis steht.

Wer fördert wann was?Details
  KfW-Einzel-förderung BAFA-Förderung KfW-Komplett-förderung
Was wird gefördert? Diverse Sanierungs-maßnahmen Solarthermie, Biomasse-Heizung (Holz, Pellets) sowie einige Wärmepumpen

Komplett-
sanierung zum KfW-Effizienz-
haus.

Wer stellt den Antrag?

Der Eigentümer. Der Energieberater füllt zusätzlich eine Bestätigung aus, die der Antragsteller unterschreibt.

Hausbesitzer: Rechnung als Beleg Der Eigentümer. Der Energieberater füllt zusätzlich eine Bestätigung aus, die der Antragsteller unterschreibt.
Wann beantragen? vorher unterschiedlich, meistens hinterher, teilweise auch
vorher - Energieberater fragen
vorher
Wie wird gefördert? Günstiger Kredit oder Zuschuss Zuschuss Günstiger Kredit + Tilgungs-zuschuss oder höherer Zuschuss als bei Einzelmaßnahmen
Baujahr des Hauses Bauantrag vor 01.02.2002 Der Gebäudebestand wird neu definiert. Zum Gebäudebestand zählen Gebäude, in denen seit mindestens 2 Jahren ein anderes Heizungssystem installiert ist, da
ersetzt oder unterstützt werden soll.
Bauantrag vor 01.02.2002
Wer wird wo gefördert?Details

Die folgende Übersicht zeigt, wer durch die jeweilige Institution gefördert werden kann:

Die KfW fördert mit Investitionszuschüssen:
Selbstfinanzierer von Sanierungsmaßnahmen: Privatpersonen, die energetische Modernisierungen durchführen an Wohngebäuden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde.

  • Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung (Selbstnutzer oder Vermieter)
  • Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses

Eigentümer bzw. Ersterwerber können sowohl Privatpersonen als auch Eigentümergemeinschaften, bei denen es sich auschließlich um natürliche Personen handelt, sein.

Die KfW fördert mit Darlehen und Tilgungszuschüssen:

  • Eigentümer einer Wohnimmobilie
  • Ersterwerber von saniertem Wohnraum

Das BAFA fördert:

  • Privatpersonen
  • Freiberuflich Tätige
  • Kleine und mittlere Unternehmen
  • Land-, Forstwirtschaft, Gartenbau
Wie wird gefördert?Details

Die Förderungen werden als Zuschuss, zinsgünstige Darlehen oder Tilgungszuschuss gewährt.

Während das BAFA ausschließlich Bargeldauszahlungen leistet, gewährt die KfW sowohl Geldleistungen in Form von Zuschüssen als auch günstige Kredite sowie Tilgungszuschüsse.

Beim Bafa wird der Antrag teilweise vor Beginn und teilweise nach der Inbetriebnahme gestellt (http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=6cc0fb1c584e403c18c16cc8e5913fb2;views;document&doc=7739&typ=KU).
Ein Förderantrag bei der KfW muss vor Baubeginn eingereicht werden.

Zuschüsse:
Die KfW gewährt Investitionszuschüsse im Rahmen des Programms „Energieeffizient Sanieren-430“ bis maximal 48.000 Euro pro Wohneinheit.
Das BAFA gewährt Zuschüsse für diverse Modernisierungsmaßnahmen im Bereich Heizungstechnik.

Tilgungszuschuss:
Die KfW fördert mit einem Tilgungszuschuss von max. 40 % des Zusagebetrages bei Modernisierung auf Effizienzhaus-Niveau und max. 20 % des Zusagebetrages bei Einzelmaßnahmen.
Neu: Tilgungszuschuss für Einzelmaßnahmen von 7,5 %

Darlehen:
Die KfW gewährt Darlehen für Sanierungen auf Effizienzhausniveau in Höhe von bis zu 120.000 Euro und für Einzelmaßnahmen in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit zu einem Zinssatz ab 0,75 % effektiver Jahreszins. Diese Darlehen sind kombinierbar mit anderen Fördermitteln.

Was wird gefördert?Details

Gefördert werden die komplette energetische Sanierung einer Immobilie sowie Einzelmaßnahmen, die zur Steigerung der Energieeffizienz beitragen. Für die Sanierung auf Effizienzhausniveau bietet die KfW besonders günstige Leistungen an.

Wer stellt wann Förderanträge?Details

Um die Fördergelder der unterschiedlichen Institutionen bekommen zu können, müssen entsprechende Anträge auf den Weg gebracht werden. Wer wann welchen Antrag stellen muss, hängt vom Förderprogramm ab.

Wer stellt den Antrag?

Wenn Sie sich für einen KfW-Förderprogramm auf Darlehensbasis entscheiden, stellt Ihre Hausbank einen entsprechenden Antrag bei der KfW.

Wenn Sie einen Zuschuss bei der KfW beantragen möchten, können Sie den passenden Antrag direkt im Internet stellen.

Für die Antragsstellung ist eine „Bestätigung zum Antrag“, welche ein Energieeffizienz-Experte ausstellt, erforderlich.

Förderanträge beim BAFA können Sie direkt im Internet herunterladen. Je nach Antragsgegenstand müssen den Formularen noch weitere Belege wie beispielsweise die Bestätigung eines Fachbetriebes über die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs, beigefügt werden.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Während die Anträge bei der KfW vor Beginn der Sanierungsmaßnahme gestellt werden müssen, verlangt die BAFA teilweise vorher und teilweise nachher die Beantragung.

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